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Nachhaltiges Wirtschaften begründet die Zukunftsperspektive für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und auch für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Geschäftspartner von MIGUA und der INDUS AG (unserer Konzernmuttergesellschaft).
Grundpfeiler der INDUS-Kultur sind die Aufteilung zentraler Anforderungen und deren eigenverantwortliche Umsetzung und Steuerung in den Tochterunternehmen sowie ein gemeinsames Verständnis für Werte und Risikominimierung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Das Hinweisgebersystem SpeakUp der MIGUA und INDUS AG schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur für das Reporting und den Eskalationsprozess zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der Gruppe zu sichern und Schaden abzuwenden.
Wenn Sie einen Missstand melden:
Wie Sie geschützt werden (Schutz bedingt Ehrlichkeit)
Adressen interne Ansprechpartner:
Geschäftsführung MIGUA Fugensysteme GmbH:
+49 (0) 2058 774 68
+49 (0) 171 220 1451
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Betriebsrat MIGUA Fugensysteme GmbH:
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Telefonnummer: 0800 180 1733 (kostenlos)
Weblink: SpeakUp ist auf einem sicheren, externen Server hier zu erreichen
wenn Sie Zweifel haben
Es ist nicht immer eindeutig, ob ein Sachverhalt tatsächlich im Widerspruch zu unserem Verhaltenskodex steht. In solchen Fällen möchten wir Sie ermutigen, Ihre Bedenken lieber zu äußern als sie für sich zu behalten.
wenn Sie einen Missstand vermuten
Wenn Sie sich unwohl damit fühlen, mögliche Missstände zu melden, geben wir die folgenden Tipps:
> Melden Sie sich, wenn Ihnen etwas Sorgen macht; wir hören Ihnen zu,
> helfen Sie uns dadurch, dass Sie uns mitteilen, wie die Situation geregelt werden könnte.
wenn Sie nicht alle Fakten haben
Bedenken Sie, dass es unser Ziel ist, dass unser gemeinsamer Verhaltenskodex auch von jedem eingehalten wird, um so für alle zu einem besseren Miteinander im Unternehmen zu gelangen; deswegen möchten wir Sie ermutigen, Ihre Bedenken auch dann zu äußern, wenn Sie nicht alle Fakten haben sollten. Bitte versuchen Sie nicht, auf eigene Faust Fakten zu sammeln, sondern überlassen Sie dies erforderlichenfalls erfahrenen Prüfern, es sei denn, dass Sie offiziell in die Überprüfung einbezogen werden.
wenn Ihnen eine Situation oder Verhalten bekannt ist, wodurch
> die Gesundheit oder Sicherheit einer Person oder eines Produkts gefährdet werden könnte; oder
> die für Sie nach einem Gesetzesbruch aussieht, für die jemand ins Gefängnis gehen könnte, wie Betrug, Diebstahl, Bestechung oder Bestechlichkeit, Wettbewerbsverstöße, usw.
dann müssen Sie diese melden. Solche Sachverhalte dürfen Sie nicht für sich behalten, da dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.
wenn Sie sich entscheiden, einen Missstand zu melden
Stellen Sie bitte so viel detaillierte Information (Fakten) zur Verfügung, wie Sie können, um uns als Außenstehende in die Lage zu versetzen, den Sachverhalt richtig zu bewerten. Solche Informationen könnten z.B. sein: Was Sie beobachtet haben, Hintergründe, Namen, Daten, Orte, Gründe für Ihre Sorge, usw.
Hinweise an außenstehende Dritte
Sollten Sie nach einer gewissenhaften internen Bearbeitung und Bewertung des Sachverhalts trotzdem der Meinung sein, dass dessen Behandlung nicht im besten Interesse des Unternehmens oder der verschiedenen Interessengruppen ist, steht es Ihnen frei, zu überlegen, auch außenstehende Dritte diesbezüglich zu informieren. Dritte können auch dann einbezogen werden, wenn es sich bei dem von Ihnen beobachteten Sachverhalt um eine die breite Öffentlichkeit betreffende Angelegenheit handelt oder wenn dies eine gesetzliche Anforderungen ist.
Eine Meldung an außenstehende Dritte sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn sie dem Sachverhalt angemessen ist und andere Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Insofern ermutigen wir Sie, auf Ihre Ansprechpartner vor Ort oder bei INDUS zuzugehen, die SpeakUp-Hotline zu nutzen und die Erfordernis einer Meldung an Dritte abzuwägen.
Die hier beschriebene Vorgehensweise ist eine Empfehlung. Es wird Ihnen dadurch nicht untersagt, z.B. mögliche Rechtsbrüche an die zuständigen Behörden zu melden. Selbstverständlich ist hierzu auch keine vorherige Erlaubnis erforderlich. Nichtsdestotrotz möchten wir Sie ermutigen, Ihre Bedenken über die Ihnen bekannten Meldewege / Ansprechpartner oder die SpeakUp-Hotline zu melden. Sie haben unsere Zusage, dass Ihre Bedenken ernstgenommen und professionell mit der erforderlichen Umsicht gehandhabt werden.
Öffentliche Kanäle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der Gesetzgeber sieht in Deutschland grundsätzlich den Vorrang einer internen Meldung vor.
Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, finden Sie hier eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQs) und deren Antworten.